
Notizblock LKC, Taschenrechner, Stift
Die steuerlichen Regelungen rund um Immobilien können komplex und vielfältig sein. In diesem ersten Teil unserer Blog-Serie beleuchten wir die wesentlichen ertragssteuerlichen Aspekte, die bei der Nutzung und dem Besitz von Immobilien eine Rolle spielen.
A. Energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden fördert der Gesetzgeber nach § 35c EStG. Nachstehend wollen wir Sie über die wesentlichen Regelungsinhalte dieser Vorschrift informieren:
Begünstigte Maßnahmen
Folgende energetische Maßnahmen im Sinne des § 35c EStG sind:
Anders als bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfasst die Steuerermäßigung des § 35c EStG neben den Lohn- auch die Materialkosten.
Voraussetzungen der Steuerermäßigung
Umfang der Steuerermäßigung
Die maximale steuerliche Förderung beträgt 40.000 € je begünstigtem Objekt, dabei beträgt die Steuerermäßigung 20 % der begünstigten Aufwendungen von bis zu 200.000 €. Im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und im darauffolgenden können jeweils 7 % der Aufwendungen als Ermäßigung in Anspruch genommen werden, im dritten Jahr dann 6 %.
B. Degressive Abschreibung bei Gebäuden ist neu in § 7 Abs. 5a EStG geregelt.
Voraussetzungen der Wahl der degressiven Abschreibung
Höhe der degressiven Abschreibung
Anstelle der linearen Abschreibung kann die degressive Abschreibung mit 5% des jeweiligen Restwertes des Gebäudes erfolgen. Hierbei ist ein Wechsel zur linearen Abschreibung jederzeit möglich; dies kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn die Voraussetzungen für eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen vorliegen, da eine solche nicht neben der degressiven, wohl aber neben der linearen Abschreibung möglich ist.
C. Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubauten sind in § 7b EStG geregelt, wobei die seit 2018 geltende Regelung eine zeitliche und inhaltliche Ausweitung durch die Regelungen im Wachstumschancenpaket erfahren hat. Nachstehend daher auch nur die Regelungen wie sie seit dem Veranlagungszeitraum 2023 gelten.
Voraussetzungen
Höhe der Sonderabschreibungen
Gegebenenfalls sind in Anspruch genommene Sonderabschreibungen rückgängig zu machen, wenn:
D. Ein Privates Veräußerungsgeschäft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht einkommensteuerpflichtig nach §23 EStG.
Steuerpflichtig sind grundsätzlich Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, es gelten jeweils die obligatorischen Rechtsgeschäfte für die Bestimmung der Fristen.
Ausgenommen von der Besteuerung eines Verkaufs innerhalb dieser 10 Jahre sind:
Insbesondere im Falle einer Scheidung ist daher besonders darauf zu achten, dass kein verfrühter Auszug eines (Noch-)Ehegatten die vorgenannten Steuerbefreiungen zu Nichte macht.
Im bald folgenden Blog-Teil II werden wir die wichtigsten umsatzsteuerlichen Regelungen bei Immobilien darstellen.
Für Fragen im Detail steht Ihnen unser Team in München und Murnau selbstverständlich immer gerne zur Verfügung.
Ihr LKC-Team München und Murnau