Altersvorsorgedepot: So funktioniert die neue steuerliche Förderung ab 2027Altersvorsorgedepot: So funktioniert die neue steuerliche Förderung ab 2027Altersvorsorgedepot: So funktioniert die neue steuerliche Förderung ab 2027Altersvorsorgedepot: So funktioniert die neue steuerliche Förderung ab 2027
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ALTERSVORSORGEDEPOT: SO FUNKTIONIERT DIE NEUE STEUERLICHE FÖRDERUNG AB 2027

Die private Altersvorsorge wird ab 2027 neu aufgestellt. Die Reform bringt eine neue Förderstruktur und zusätzliche Möglichkeiten für die private Altersvorsorge. Dazu gehört insbesondere das Altersvorsorgedepot, mit dem künftig auch eine renditeorientierte Anlage ohne Garantie möglich ist.

Doch wie funktioniert die neue Förderung? Wer kann sie nutzen, wie hoch sind die Zulagen und was passiert mit den Erträgen?

Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Hinweis: Die folgenden Informationen beziehen sich auf das seit Mai 2026 geltende Altersvorsorgereformgesetz und den für die Umsetzung ab 2027 maßgeblichen Rechtsstand. Für die individuelle steuerliche Beurteilung kommt es auf die persönliche Situation an.


Wie genau funktioniert die neue steuerliche Förderung?

Die bisherige Grundstruktur der Förderung bleibt erhalten: Während der Ansparphase werden die Beiträge steuerlich gefördert, die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase.

Neu ist vor allem die Berechnung der staatlichen Zulage. Sie orientiert sich künftig stärker an der tatsächlich eingezahlten Summe.

Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent staatliche Grundzulage je eingezahltem Euro. Für weitere 1.440 Euro, also für den Eigenbeitrag zwischen 361 und 1.800 Euro, werden 25 Cent je Euro gewährt.

Damit kann die Grundzulage künftig bis zu 540 Euro pro Jahr betragen.

Zusätzlich kann eine Kinderzulage hinzukommen. Auch die Beiträge können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft dabei, ob sich über die Zulagen hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt. Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich eine unmittelbare Zulageberechtigung und ein eigener Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr.


Wie werden die Kapitalerträge des Altersvorsorgedepots besteuert?

Ein wichtiger Punkt der Reform: Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge innerhalb des Altersvorsorgevertrags nicht besteuert. Das gilt auch für das neue Altersvorsorgedepot. Kapitalerträge werden also nicht bereits während der Ansparphase mit der üblichen Kapitalertragsteuer belastet.

Die Besteuerung wird grundsätzlich in die Auszahlungsphase verschoben. Leistungen aus geförderten Beiträgen unterliegen dann der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Nicht nur die ursprünglichen geförderten Beiträge, sondern auch die Zulagen sowie daraus entstandene Erträge und Wertsteigerungen werden bei der Auszahlung grundsätzlich steuerlich berücksichtigt.

Für nicht geförderte Beiträge gelten andere steuerliche Regeln. Die Besteuerung richtet sich hier nach der jeweiligen Form der späteren Auszahlung.


Was ändert sich bei der Kinderzulage?

Auch bei der Kinderzulage ändert sich die Förderung.

Künftig erhält ein zulageberechtigter Elternteil für jedes Kind für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro einen Euro Kinderzulage.

Damit sind bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr möglich. Die bisherige starre Kinderzulage von 300 Euro beziehungsweise 185 Euro für vor dem 1. Januar 2008 geborene Kinder entfällt. Die Höhe der Förderung richtet sich künftig stärker danach, wie viel tatsächlich selbst eingezahlt wird.


Gibt es einen Maximalbetrag, den ich in meinen Altersvorsorgevertrag einzahlen kann?

Ja. In einen Altersvorsorgevertrag können jährlich bis zu 6.840 Euro eingezahlt werden.

Allerdings wird nicht der gesamte Betrag staatlich gefördert. Der maximale Eigenbeitrag, auf den sich die neue Grundzulage bezieht, liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. Hinzu kommen die jeweiligen Zulagen.

Die Beiträge können außerdem im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich daraus über die Zulagen hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt.


Gibt es besondere Anreize für junge Menschen?

Ja. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Darüber hinaus kann sich ein früher Einstieg in die private Altersvorsorge grundsätzlich durch den längeren Anlagezeitraum auswirken. Beiträge, Zulagen und Erträge können über einen längeren Zeitraum für den Aufbau der Altersvorsorge genutzt werden.


Bin ich förderberechtigt?

Der Kreis der förderberechtigten Personen wird mit der Reform erweitert.

Grundsätzlich können beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Beamtinnen und Beamte sowie weitere Personengruppen gefördert werden.

Neu ist insbesondere, dass ab 2027 auch bestimmte Selbstständige unmittelbar förderberechtigt sind. Dazu gehören unter anderem Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit.

Auch Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung können künftig grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Ehegattinnen und Ehegatten von unmittelbar Förderberechtigten mittelbar zulageberechtigt sein.

Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind und welche Form der Altersvorsorge sinnvoll sein kann, hängt jedoch von der persönlichen und finanziellen Situation ab.


Und was ist mit der Frühstartrente?

Die geplante Frühstartrente ist von der Reform der privaten Altersvorsorge zu unterscheiden.

Mit der Frühstartrente soll der Staat künftig für anspruchsberechtigte Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Bundeskabinett hat dazu am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen. Das Frühstartrentengesetz ist damit jedoch noch nicht verabschiedet.


Unser Fazit

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027 neu aufgestellt. Besonders das neue Altersvorsorgedepot eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für eine kapitalmarktorientierte Altersvorsorge ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Gleichzeitig wird die staatliche Förderung stärker an die tatsächlich geleisteten Eigenbeiträge geknüpft.

Die konkreten Auswirkungen können jedoch von Person zu Person sehr unterschiedlich sein. Entscheidend sind unter anderem die persönliche Einkommens- und Familiensituation, die Förderberechtigung und die gewünschte Form der Altersvorsorge.

Sie möchten wissen, was die Reform für Ihre persönliche Situation bedeutet? Sprechen Sie gerne das Team von LKC München & Murnau an. Wir unterstützen Sie dabei, die steuerlichen Auswirkungen zu prüfen und Ihre Möglichkeiten einzuordnen.

Quelle und weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen, „Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge“, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html, Stand: Mai 2026.

Altersvorsorgedepot: So funktioniert die neue steuerliche Förderung ab 2027

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