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Grundsteuerreform ab dem 1. Januar 2025: Was Immobilienbesitzer jetzt wissen sollten

Ab dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Hebesätze, die von Stadt zu Stadt variieren

In den letzten Jahren waren alle Immobilienbesitzerinnen und -besitzer in Deutschland dazu aufgerufen, eine Grundsteuererklärung für ihre Immobilien abzugeben. Dies geschah im Rahmen der Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Lange Zeit blieb jedoch offen, wie sich die Grundsteuer konkret berechnen wird, da die Hebesätze in vielen Gemeinden noch nicht festgelegt waren.


Neue Hebesätze ab 2025

Ab dem Stichtag 1. Januar 2025 gelten nun die neuen Hebesätze, die von Stadt zu Stadt variieren. So hat die Landeshauptstadt München beispielsweise angekündigt, den Hebesatz von aktuell 535 % auf 824 % zu erhöhen. Im Gegensatz dazu wird der Hebesatz in Berlin von 810 % auf 470 % gesenkt. Für andere Gemeinden, wie z. B. Murnau am Staffelsee, werden die neuen Hebesätze erst zum Jahresanfang 2025 veröffentlicht.


Empfehlung für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig über die neuen Hebesätze in Ihrer Gemeinde zu informieren. In einigen Regionen sind die Informationen bereits zugänglich, während in anderen noch etwas Geduld erforderlich ist, bis die Hebesätze offiziell kommuniziert werden. Dies hilft Ihnen, sich besser auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.

Sollten Sie dennoch Fragen haben oder Unterstützung bei der Berechnung Ihrer Grundsteuer benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite!

Ihr Team der LKC Steuerkanzlei München & Murnau


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